AGB

Radwelt Ehningen

Königstraße 62

71139 Ehningen

Tel. 07034 / 2545778

Info@Radwelt-Ehningen.e

1. Allgemeines

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind u.a. eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Abweichenden Bestimmungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und gelten als vertragsgemäß sofern sie keine Wertverschlechterung darstellen. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich. Bei Betriebsstörungen, Streik, höherer Gewalt, Transportschwierigkeiten usw. sind wir berechtigt, unsere Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen / Verzug

Der Kaufpreis ist bei Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung; ansonsten gerät der Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen in Sinne des § 353 HGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 288, 247 BGB. Für Verbraucher beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 % Punkte über den Basis-Zinssatz gem. § 247 BGB.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers nicht zulässig.

6. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verändert werden. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten §§ 377 ff HGB. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für Wahrung dieser Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Für Unternehmer beträgt die grundsätzliche Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Auf die des Weiteren zwingend gewährte etwaige längere Gewährleistungsfrist nach § 438 (1) Ziff.2b BGB für bestimmte Sachen wird hingewiesen. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche auf Ersatzteile ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerbedingungen. Auf durchgeführte kostenpflichtige Reparaturen und auf die eingebauten Teile gewähren wir eine Garantie von sechs Monaten. Handelt es sich um eine Reparatur im Garantiefall, so gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Ehningen.

8. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen. Hiermit verlieren alle bisherigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ihre Gültigkeit.